Pressemitteilung
VAD weist Herrmanns persönlichen Feldzug gegen Importe zurück
(Merzig, den 25.07.2018) – Es überrascht nicht, dass nun auch der Chef der AOK Baden-Württemberg die Gunst der Stunde zu erkennen glaubt, um mit alten Zahlen über vermeintlich niedrige Einsparungen durch Importe bei seiner Kasse und nicht nachprüfbare Zahlen bezüglich der Einsparungen durch Rabattverträge seinen persönlichen Feldzug gegen Importarzneimittel weiter zu führen.
Beim Thema Intransparenz sitzt Herr Herrmann im Glashaus und sollte nicht mit Steinen werfen. Während die Preise für Importarzneimittel aller Wettbewerber jederzeit transparent in der Taxe nachzuvollziehen sind, kennt niemand seine verhandelten Rabattpreise. Zu dieser Transparenz wäre er nach dem Informationsfreiheitsgesetz mindestens auf Nachfrage verpflichtet.
Herr Hermann ist dagegen wesentlich verantwortlich für Lieferengpässe im generischen Markt in Deutschland, da er mit rücksichtslosen Preisverhandlungen Bedarfsplanung und Produktion in Deutschland fast unmöglich gemacht hat. Letztlich wird Herr Hermann durch Oligopolisierung des generischen Marktes vermeintliche Einsparungen aufs Spiel setzen und zu nachhaltig höheren Preisen beitragen.
Es ist zudem erstaunlich, dass insbesondere Herr Hermann staatliche Eingriffe („Planwirtschaft“) im Gesundheitsmarkt kritisiert und als Chef einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts den Wettbewerbskommissar spielt. Der Gesundheitsmarkt ist ein besonderer Markt, da er beitragsfinanziert ist und die Nachfrage nach Leistungen einschl. Medikamenten nicht in der freien Verbraucherentscheidung liegt, sondern sich aus der Morbidität respektive der ärztlichen Verschreibung ergibt. Wenn Herr Hermann ein grundsätzliches Problem mit staatlichen Eingriffen bzw. Rahmengesetzgebungen hat, müssten auf seiner Agenda für die Abschaffung „vermeintlicher Steuerungselemente aus der planwirtschaftlichen Steinzeit“ beispielsweise auch Forderungen nach Abschaffung des Herstellerabschlages oder des Apothekenabschlages stehen, die gleichsam zu Einsparungen für die Kassen führen.
Herr Hermann bemängelt die Umgangsregelungen zur Abgabe, sowie den Malus und die Erfüllung der Importquote über alle Kassen und vergisst dabei, dass er diese selbstgemachten Regelungen mit seinem Rahmenvertragspartner gerne zugunsten der Apotheker jederzeit verändern kann. Apotheken, die im Sinne der wirtschaftlichen Abgabeverpflichtung und der Einsparungen für die Kostenträger handeln, würden sich sicher über eine Auszahlung eines Bonus freuen.
Importe bewirken neben direkten Einsparungen aus den Preisunterschieden zu den jeweiligen Bezugsarzneimitteln Wettbewerb in dem Marktsegment der patentgeschützten Arzneimittel, das sich ansonsten Wettbewerb weitestgehend entzieht. Die AOK Baden-Württemberg hält mehrere Rabattverträge für patentgeschützte Substanzen, die sie ohne Wettbewerb durch Importarzneimittel sicherlich nicht hätten abschließen können. Etwa 60 Anbieter von Importarzneimitteln stehen im Wettbewerb zueinander und sorgen für niedrigere Preise in einem Markt patentgeschützter Arzneimittel.
Ein weiterer, allerdings schwer meßbarer Effekt ist die Tatsache, dass der potenzielle Wettbewerb durch Importarzneimittel schon zum Zeitpunkt der erstmaligen Preissetzung der Originatoren eine Mäßigung bewirkt. Daher ist es auch kein Wunder, dass Herr Hermann im Kassenbereich eine absolute Einzelmeinung vertritt.