Funktionsweise
Obwohl in fast allen EU-Mitgliedstaaten Arzneimittelpreise einer staatlichen Einflussnahme unterliegen, gibt es zwischen einzelnen Ländern deutliche Preisdifferenzen für ein und dasselbe Arzneimittel. Auf dieser Grundlage hat sich seit Ende der 70er Jahre eine europaweite Im- und Exporttätigkeit aufgebaut.
Grundlagen
Parallel- und Reimporteure kaufen Medikamente von pharmazeutischen Großhändlern in Mitgliedsstaaten der EU günstig ein und bringen sie in Länder, in denen die vergleichbaren Präparate teurer sind. Nach der Kennzeichnung entsprechend der nationalen Gesetzgebung des Empfängerlandes verkaufen sie die Präparate wieder an zugelassene Großhändler oder direkt an Apotheken im Empfängerland.
Grafik: Vom Hersteller zum Patienten
Grafik als PDF-Download (42.9 KB)
Parallel- und Reimporte
Dabei wird zwischen Parallelimporten und Reimporten unterschieden: Unter Parallelimporten sind Arzneimittel zu verstehen, die von multinationalen Konzernen außerhalb des Empfängerlandes hergestellt wurden. Von Reimporten spricht man, wenn das aus dem Einkaufsland importierte Arzneimittel ursprünglich in dem Empfängerland produziert wurde.
Produkte
Dieselben Medikamente, mit denen die Parallel- und Reimporteure handeln, werden im Empfängerland zugleich von den inländischen Vertriebsgesellschaften der Hersteller oder einem Lizenznehmer angeboten. In der Mehrzahl der Fälle liegt der Herstellungsort der lokal vertriebenen Medikamente ohnehin in anderen Mitgliedsstaaten: Um Kosten zu sparen, beschränken die Hersteller die Produktion der Medikamente in der Regel auf wenige Standorte und bedienen von dort aus die unterschiedlichen Märkte innerhalb der EU.
Wettbewerb
Die Parallel- und Reimporte stellen einen Wettbewerb zu den Bezugsarzneimitteln der Hersteller dar. Sie bewirken damit einen Preiswettbewerb auf dem ansonsten streng regulierten Arzneimittelmarkt – zum Vorteil des jeweiligen Gesundheitssystems.
Rechtsgrundlage
Der parallele Handel mit Arzneimitteln unterliegt – vergleichbar zu anderen Warengruppen wie etwa Kraftfahrzeugen – den fundamentalen EU-Rechtsgrundsätzen, die durch zahlreiche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes bestätigt wurden, beispielsweise: dem freien Warenverkehr, dem uneingeschränkten Wettbewerb sowie der Erschöpfung von Patent- und Markenrechten.