Presse

16. Dezember 2011

CC Pharma kommt Ausschluss aus VAD zuvor Merzig (16.12.2011) Der Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e. V. (VAD) hat gestern die fristlose Kündigung des Mitgliedsunternehmens CC Pharma GmbH aus Densborn erhalten ...mehr

25. Februar 2011

Importeure betreiben seriöses Geschäft Merzig (25.02.2011) Wie verschiedene Staatsanwaltschaften bestätigten, wird zur Zeit gegen einige Pharmagroßhändler ermittelt ...mehr

21. Mai 2010

Auch Private zahlen mehr Erhöhung des Herstellerrabattes trifft auch privat Versicherte ...mehr

19. Mai 2010

Griff in die falsche Tasche Stellungnahme des Verbandes der Arzneimittelimporteure Deutschland ...mehr

30. April 2010

ENVI-Entscheidung mit Augenmaß VAD begrüßt den Beschluss des Gesundheitsausschusses ...mehr

BMG will Lücke im Arzneimittel-Sparpaket schließen


News vom 12. August 2010



Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will das Spargesetz zum 1. Januar 2011 konkretisieren, um eine missbräuchliche Auslegung zu unterbinden.

Lücke im Gesetz

Verschiedene Arzneimittelhersteller hatten einen Passus im Spargesetz genutzt, um den gestiegenen Zwangsrabatt zu umgehen. Das Gesetz sieht eine Verrechnung von Preissenkungen nach dem 1. August 2010 mit dem ab dann gültigen höheren Rabatt vor. Deshalb haben die Pharmahersteller im Juli die Preise für ihre Arzneien teils deutlich erhöht, um sie Anfang August wieder zu senken und so den Rabatt zu unterlaufen.

Konkretisierung des Gesetzes

Nun gibt es im BMG Überlegungen, in den entsprechenden Paragraphen für die Preissenkung den Preisstichtag 1. August 2009 nachträglich mit Wirkung zum 1. Januar 2011 aufzunehmen. Dies soll im Rahmen des AMNOG geschehen. Dazu sagte Daniel Bahr (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im BMG: "Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Pharmahersteller vor einem Ausnutzen der gesetzlichen Regelungen gewarnt." Wenn die Unternehmen tatsächlich die Regelungen zum Preisabschlag und zum Preismoratorium unterlaufen haben, werde das nicht ohne Konsequenzen bleiben. Laut Bahr werde geprüft, wie durch höhere Abschläge ein möglicherweise entstandener finanzieller Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung kompensiert werden könne.

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